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17.05.2010; 12:33 Uhr
Bundeskartellamt schließt Vorprüfung zum Zusammenschluss von ddp und AP ab
Einleitung des formellen Prüfverfahrens

Das Bundeskartellamt hat die von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) beantragte Vorprüfung der Fusion zwischen der Nachrichtenagentur Deutscher Depeschendienst (ddp) und dem deutschsprachigen Dienst der US-amerikanischen Associated Press abgeschlossen und nun ein formelles Prüfverfahren eingeleitet, wie »Meedia« berichtet. Dazu äußerte Wolfgang Zehrt von ddp: »Das Bundeskartellamt ist offenbar zu dem Schluss gekommen, dass sich mit der Fusion von ddp und AP Deutschland der Agenturmarkt grundsätzlich ändert. Dem stimmen wir vorbehaltlos zu, auch wenn wir weiterhin davon ausgehen, dass eine Anmeldung des Zusammenschlusses aus juristischen Gründen nicht erforderlich war.«

Die dpa hatte im April neben dem Kartellamts-Antrag eine wettbewerbsrechtliche Klage wegen der Verträge des ddp beim Landgericht Berlin eingereicht(vgl. Meldung vom 8. April 2010). Daraufhin klagte ddp die dpa in Frankfurt (vgl. Meldung vom 12. Mai 2010) mit ähnlichen Vorwürfen.

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