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15.01.2008; 17:42 Uhr
SPD kritisiert Brüssels Vorstoß für neue »Rundfunkmitteilung«
Landesmedienanstalten überprüfen TV-Angebote im Internet

Die von der Europäischen Kommission angekündigte Überarbeitung ihrer »Rundfunkmitteilung« stößt bei der SPD auf Unverständnis. So sei zumindest aus deutscher Sicht die vorgesehene öffentliche Konsultation nicht nachvollziehbar, da mit der Einigung zwischen Brüssel und Deutschland vom April 2007 zur Frage der Finanzierung und der Verwendung der Rundfunkgebühren die nun erneut aufgeworfenen Fragen schon geklärt seien und bis Mitte 2009 in einem neuen Rundfunkstaatsvertrag umgesetzt würden. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand, Marc Jan Eumann, versuche die Kommission damit, mit dem Hinweis auf »offensichtliche Fehler« und möglicher Wettbewerbsverstöße im Zuge einer Salami-Taktik Kompetenzen an sich zu ziehen.

Unterdes unternehmen die Landesmedienanstalten vermehrt Anstrengungen, im Einzelfall zu klären, wann TV-Angebote insbesondere von unternehmen im Internet als Rundfunk einzustufen sind und deshalb einer rundfunkrechtlichen Lizenzierung unterliegen. Dabei greifen die Anstalten auf ihren Beschluss zur Überarbeitung des dritten Strukturpapiers zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten vom 27.6.2007 zurück. Danach sollen auch für das Internetumfeld die Kriterien der Aktualität und der Suggestivkraft der Angebote gelten sowie die Frage, ob sie sich im Rahmen eines linearen Programmschemas an die Allgemeinheit richten. Letzeres soll dann nicht der Fall sein, wenn die Angebote sich an weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Zugriff richten. Wie die »tageszeitung« am 15.1.2008 berichtet, überprüfen und führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten Gespräche über Angebote des »Kölner Stadt-Anzeigers«, des »Münchner Merkurs« oder auch wie das Unternehmensfernsehen »Audi.tv«.

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