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14.01.2010; 17:55 Uhr
Kartellrechts-Klage von Real Networks in Sachen »Real DVD« abgewiesen
Nach Entscheidung über Copyright-Verstoß der Software

Im Rechtsstreit der Real Networks gegen die DVD Copy Control Association (DVD CCA) und mehrere große Hollywood Studios wie z.B. Walt Disney musste sich die Softwarefirma erneut geschlagen geben. Zunächst hatte der U.S. District Court for the Northern District of California über die Rechtmäßigkeit der von Real Networks entwickelten Kopiersoftware »Real DVD« entschieden. Mit dieser Software kann der Kopierschutz der im Handel erhältlichen DVD umgangen und deren Inhalt auf Festplatte gespeichert werden, wobei dann eine erneute Verschlüsselung eintritt. Die so kopierten Inhalte können grundsätzlich nur mit »Real DVD« und nur auf dem jeweiligen Rechner angesehen werden. In dem Verfahren (vgl. dazu Meldung vom 28. April 2009 und Meldung vom 2. Oktober 2008) entschied das US-Gericht am 11. August 2009, dass eine Verletzung der Kopierschutz-Bestimmungen des US-amerikanischen Rechts vorliegt. Es handelt sich um 17 U.S.C. §§ 1201. Die Regelungen gehen auf den »Digital Millenium Copyright Act« zurück, mit dem der WPPT ins US-amerikanische Recht umgesetzt wurde. Richtern Patel entschied, dass die Umgehung des Kopierschutzes »Copy Scramble System (CSS)« durch »Real DVD« nach den genannten Regelungen verboten ist. Das »CSS« stelle eine technische Maßnahme dar, die effektiv den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken kontrolliere.

Mit der jetzt abgewiesenen Klage brachte die Firma aus Seattle vor, DVD CCA und die großen Filmstudios hätten ein »Kartell« gebildet, indem sie in Absprache branchenweit mit der »CSS«-Verschlüsselung private Vervielfältigungen der Verbraucher verhindert hätten. Real Networks sei jedoch auf den Zugang zu den geschützten Inhalten der Studios angewiesen, um auf dem Markt für digitale Aufnahmen wettbewerbsfähig zu sein. Das Gericht wies darauf hin, dass die Inhalte der Studios wohl im Wege einer Lizenzierung zugänglich gemacht werden könnten und beanstandete, dass Real Networks weder den Vorwurf des Zusammenschlusses der Filmstudios im Rahmen der behaupteten Verweigerung des Zugangs zu »CSS« noch eines Schadens durch diesen behaupteten Zusammenschluss ausreichend begründet habe. Vielmehr habe es eine Software hergestellt die von vornherein »fast sicher illegal« sei, so die Richterin. Wenn dadurch das Produkt keinen Umsatz erziele, sei dies nicht auf das Verhalten der Filmstudios zurückzuführen.

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