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28.01.2008; 12:04 Uhr
Contergan-Film: Urteil im Hauptsacheverfahren im März 2008
Abweichende Entscheidung des LG Hamburg zu erwarten? - Grünenthal zieht Verfassungsbeschwerde zurück

Erneut verschoben hat das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) den Verkündungstermin des Urteils im Hauptsacheverfahren des Falles um den WDR-Zweiteiler »Eine einzige Tablette«. Nachdem zuletzt der 25.1.2008 avisiert war, soll nun laut »n-tv« das Urteil am 14.3.2008 erfolgen. Dies ist bereits die dritte Vertagung in diesem Rechtsstreit, ursprünglich sollte die Entscheidung am 20.7.2007 ergehen, dann hatten die Richter aber das Verfahren mit Blick auf eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt und den 21.9.2007 als Verkündungstermin angesetzt.

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob durch die Darstellungen des WDR-Zweiteilers, der auf dem Skandal um das mit Nebenwirkungen für Schwangere belastete Schlafmittel »Contergan« basiert, die (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dieser Ansicht sind der Conterganhersteller Chemie Grünenthal GmbH sowie ein damaliger Opferanwalt, der sich in einer Figur des Films wiedererkennt. Bislang abgeschlossen ist lediglich das einstweilige Verfügungsverfahren mit den am 10.4.2007 ergangenen Urteilen des Oberlandesgerichts Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte zuletzt die Ausstrahlung zugelassen, aber noch nicht über die Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen die Urteile des OLG Hamburg richten.

Offen soll laut »n-tv« sein, ob das LG Hamburg der Argumentation der höheren Gerichte inhaltlich folgen wird. »Mir gefallen unsere Entscheidungen immer noch besser als die der anderen«, zitiert das Nachrichtenmagazin den Vorsitzenden Richter der mit der Sache befassten 324. Zivilkammer. Eine abschließende Beratung sei aber noch nicht erfolgt. Einfluss auf die Entscheidung haben könnte zudem die »Esra«-Entscheidung des BVerfG vom 13.6.2007 (ZUM 2007, 829-845, Heft 11); beide Parteien sollen damit im Rahmen der jüngsten Verhandlung für ihre Positionen argumentiert haben.

Aktualisierung vom 29.1.2008:

Wie die »Süddeutsche Zeitung« (SZ) am 29.1.2008 meldet, hat unterdes das Pharma-Unternehmen Grünenthal seine Verfassungsbeschwerde gegen die bezeichneten Entscheidungen des OLG Hamburg zurückgezogen. Wie die »SZ« das Unternehmen zitiert, sei es weiterhin von der Rechtswidrigkeit des Films überzeugt. Man wolle sich nun vielmehr auf das anhängige Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg konzentrieren.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Filmische Darstellung des Falles »Contergan«, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. August 2007 - 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07 - ZUM 2007, 730-734 (Heft 10) sowie Beschluss - 1 BvR 1223/07, 1 BvR 1224/07 - ZUM-RD 2007, 453-458 (Heft 10)
  • Filmische Darstellung des Falles »Contergan«, Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg vom 10.4.2007 - 7 U 142/06 und 7 U 143/06 - ZUM 2007, 479-483, ZUM 2007, 483-487 sowie die Anmerkung von Rechtsanwalt Michael Fricke, Hamburg, ZUM 2007, 487-490 (alle Heft 6)
  • Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch einen für das Fernsehen gedrehten Spielfilm, Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. Juli 2006 - 324 O 14/06 - nicht rechtskräftig, ZUM 2007, 212-219 (Heft 3)
[IUM/hl]

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