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11.10.2007; 12:04 Uhr
Digitalstrategien von ARD und ZDF beschäftigen Bundestag
FDP fordert Ausgestaltung von Onlineportalen mit Augenmaß - VPRT want vor Benachteiligung der Privaten in RÄStV

Aus Anlass des vom Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages veranstalteten Expertengesprächs am 11.10.2007 haben die die beiden Medienexperten der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto und Christoph Waitz, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert, ihre Digitalstrategien für Angebote vor allem im Internet maßvoll auszugestalten. Als besonders problematisch sehen Otto und Waitz die auch bereits von Seiten privater Sendeanstalten sowie von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern kritisierten Informationsportale im Internet. Es stehe zu befürchten, dass diese mit Gebührengeldern finanzierten Angebote in den Wettbewerb mit vergleichbaren frei finanzierten Angeboten eingriffen, so die beiden FDP-Politiker. Gleichwohl soll dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Nutzung des Internets und anderer moderner Übertragungswege offenstehen, da dies allein schon die sich verändernden Nutzungsgewohnheiten bedingten.

Mit Blick auf die kommende Woche stattfindenden Beratungen der Ministerpräsidenten zur Novelle des Rundfunkstaatsvertrages - hierzu siehe Meldung vom 27.7.2007 - warnte der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. am 11.10.2007 vor einer gravierenden Benachteiligung von privaten Fernseh- und Hörfunkanbietern. Vor allem die Belegungsvorschriften zur Weiterverbreitung von Programmen auf Plattformen würden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einschließlich seiner programmbegleitenden Telemedien ein »allumfassende Vorrangstellung« einräumen, durch die die privaten Rundfunkanbieter pauschal schlechter gestellt würden. Dies gelte für den Hörfunk umso mehr, da hier nicht einmal das - im Fernsehbereich auch ungenügende - »Vielfaltsdrittel« bei der Kapazitätsvergabe für Private vorgesehen sei. Dieses Manko solle durch eine stärkere Berücksichtigung des privaten Fernsehens und Einführung einer entsprechenden Regelung für den Hörfunk behoben werden. Daher schlägt der VPRT vor, dem Rundfunk generell einen Vorrang gegenüber Telemdienangeboten einzuräumen ebenso wie den Vorrang öffentlich-rechtlicher Telemedien zu streichen und Kapazitätszuweisungen an die Öffentlich-Rechtlichen am jeweiligen Bedarf zu orientieren.

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