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04.02.2016; 20:48 Uhr
Bundesverwaltungsgericht verhandelt im März über den Rundfunkbeitrag
Insgesamt 25 Verfahren anhängig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird im März über die ersten 15 Klagen gegen den im Jahr 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag verhandeln. Mehrere Privatpersonen sowie Gewerbebetriebe haben gegen die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geklagt, die seit dem 1. Januar 2013 geräteunabhängig pro Haushalt gezahlt werden muss.

Insgesamt seien 25 entsprechende Verfahren bei dem Gericht anhängig, wie der »Tagesspiegel« unter Berufung auf eine Erklärung von Klaus Rennert, Präsident des BVerwG, berichtet.

Nach Argumentation der klagenden Privatpersonen handele es sich bei der Gebühr nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer, für deren Einführung den Länder die Gesetzgebungskompetenz fehle. Zudem verstoße die Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch die Gewerbebetreibenden sehen das Gleichbehandlungsgebot mißachtet.

Bisher hat der Rundfunkbeitrag den Gerichten standgehalten (vlg. VG Hannover - Meldung vom 28 Oktober 2014; VG Gießen - Meldung vom 14. Dezember 2014; VG Dresden - Meldung vom 27. April 2015; BayVGH - Meldung vom 30. Juni 2015; BayVGH - Meldung vom 4. November 2015 und Meldung vom 25. November 2015).

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