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06.05.2013; 09:42 Uhr
Bundesrat fordert Nachbesserungen bei »Abmahnmissbrauch« und »verwaisten Werken«
Verschärfte Maßnahmen gegen »Abmahnabzocke« - Reduzierte Anforderungen an Recherche nach Rechteinhabern

Der Bundesrat verlangt Nachbesserungen an dem von der Regierung vorgeschlagenen Entwurf (pdf-Datei) eines »Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken«. Der von der Koalition im Januar 2013 vorgelegte Kompromissentwurf des Gesetzes erfuhr von Anfang an starke Kritik von vielen Seiten (vgl. Meldung vom 13. Februar 2013). Nun hat der Bundesrat zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen und fordert u.a., dass der Streitwert für erste Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen, wie ursprünglich vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen, auf 500 statt 1000 Euro begrenzt wird. Auch die umstrittene Klausel, wonach der Kostendeckel von »besonderen Umständen des Einzelfalles« abhängig gemacht werden soll, will der Bundesrat gestrichen haben. Andernfalls greife das Gesetz zu kurz.

Korrekturen fordert der Bundesrat auch an dem Gesetzesentwurf (pdf-Datei) zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke. So sollen die Anforderungen an die sorgfältige Recherche nach möglichen Rechteinhabern »auf das zwingend notwendige Mindestmaß reduziert« werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass wegen der mit der Rechterecherche verbundenen »beachtlichen Personalkapazität« und der damit einhergehenden »hohen Kosten« kulturell oder wissenschaftlich wertvolles Material nicht digital erschlossen werden könne. Ferner hält der Bundesrat die »Open-Access-Regelung« für ein Zweitverwertungsrecht für »zu kurz gegriffen«. Diese Regelung könne zu einer »ungerechtfertigten Diskriminierung« von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen an Hochschulen führen, da diese häufig von der Möglichkeit ausgenommen wären, eigene Artikel nach einer Übergangszeit in Eigenregie online zu publizieren. Die Frist zwischen Erst- und Zweitveröffentlichung sollte nach den Empfehlungen des Bundesrates auf maximal sechs statt zwölf Monate begrenzt werden.

Das Institut für Urheber- und Medienrecht hat die Gesetzgebungsverfahren ausführlich dokumentiert. Die Dokumentation des Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken finden Sie hier. Die Dokumentation des Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes finden Sie hier.

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