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11.06.2017; 20:09 Uhr
OLG Stuttgart bestätigt Lichtbildschutz für Reproduktionsfotografien
Wikimedia will Streit vom BGH klären lassen

Das OLG Stuttgart hat mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 31. Mai 2017 entschieden, dass die von einem Museumsfotografen aufwändig erstellte Fotografien von Gemälden nach dem Urheberrecht einen eigenständigen Schutz als Lichtbilder genießen. Auch die Veröffentlichung von Fotos, die ein Museumsbesucher in den Räumen des Museums selbst erstellt hatte, sei unzulässig, da das Museum solche Aufnahmen ausdrücklich verbiete (Az.: 4 U 204/16 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Das Gericht bestätigte damit im Wesentlichen das Urteil des LG Stuttgart (siehe ZUM-RD 2017, 161, vgl. auch Meldung vom 4. Oktober 2016) und wies die Berufung zurück.

In dem Rechsstreit des Reiss-Engelhorn-Museums als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim ging es um die Veröffentlichung von 17 Fotografien gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand des Museums im Onlinelexikon »Wikipedia«. Ein Besucher des Museum hatte ohne dessen Erlaubnis eigene Fotografien von den Gemälden und solche, die im Auftrag des Museums gefertigt worden waren, auf Wikimedia Commons als gemeinfreie Werke veröffentlicht (vgl. Meldung vom 25. November 2015).

Wie »Heise Online« berichtet, will der Verein Wikimedia Deutschland das Urteil nicht hinnehmen und erklärte, den beklagten »Wikipedia«-Autor bei der Revision vor dem BGH finanziell unterstützen zu wollen.

Dokumente:

[IUM/ct]

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