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19.09.2023; 19:15 Uhr
»Metall auf Metall« erneut zum EuGH
BGH legt Fragen zum urheberrechtlichen Begriff des Pastiches vor

Mit Beschluss vom 14. September 2023 hat der BGH entschieden, in dem Rechtsstreit »Metall auf Metall« dem EuGH erneut Fragen – diesmal zum urheberrechtlichen Begriff des Pastiches – vorzulegen (I ZR 74/22, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Auf dem Kluwer Copyright Blog fasst Susan Bischoff das gesamte Verfahren zusammen und hebt die Bedeutung der nun anstehenden Entscheidung des EuGH für das Urheberrecht der EU-Mitgliedstaaten hervor.

Der nunmehr schon rund 24 Jahre andauernde Rechtsstreit (vgl. u.a. Meldungen vom 19. Mai 2023 und vom 28. April 2022) befasst sich inzwischen mit der Frage, wie der Begriff »Pastiche« in § 51a Satz 1 UrhG auszulegen sei. Da es sich dabei um einen aus dem EU-Recht stammenden Begriff handelt, hat der BGH das Verfahren erneut ausgesetzt und den EuGH angerufen. Mit einer Entscheidung des EuGH ist erst Mitte 2025 zu rechnen.

Nach Ansicht des BGH stellen sich zwei Fragen, die er an den EuGH gerichtet hat. Zum einen stelle sich die Frage, ob die »Pastiche-Schrankenregelung« in Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG ein Auffangtatbestand für künstlerische Auseinandersetzungen mit einem vorbestehenden Werk – etwa das Sampling – sei. Zum anderen sei zu klären, ob die Nutzung »zum Zwecke« eines Pastiches im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG voraussetze, dass der Nutzer einen urheberrechtlichen Schutzgegenstand absichtlich für ein Pastiche gebrauche.

Susan Bischoff fasst die verschiedenen Instanzen und die zentralen Rechtsfragen dieses sagenumwobenen Rechtsstreites in ihrem Beitrag auf dem Kluwer Copyright Blog anschaulich zusammen. Den nun durch den EuGH zu beantwortenden Fragen misst sie ein erhebliches Gewicht für die nationalen Urheberrechtsregime der EU-Mitgliedstaaten bei. Dies gelte insbesondere für diejenigen Rechtsordnungen, die eine »Pastiche-Ausnahme« vorsehen. 

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