mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.02.2007; 12:12 Uhr
Beck legt medienpolitische Agenda für 2007 vor
Reform des Rundfunkgebührenmodells und der Medienaufsicht, TK-Review und Beendigung des EU-Beihilfeverfahrens im Focus

Zu den für das Jahr 2007 anstehenden Entscheidungen im Bereich der Medienpolitik und Medienpordnung hat sich Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder in einer Rede vor der SPD-Medienkommission am 5.2.2007 geäußert. Dabei umriss er vier Kernbereiche, die sowohl nationalen als auch europäischen Bezug haben.

Für eine mögliche Neustrukturierung der Rundfunkgebührensystems, insbesondere mit Blick auf die Frage, wie weit der Staat den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren muss und durch die Finanzierung auf bestimmte Kernfragen einschränken kann, erhofft sich Beck grundsätzliche Ausführungen seitens des Bundesverfassungsgerichts mit seinem im Frühjahr erwarteten Urteil im Zusammenhang mit der laufenden Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Gebührenfestsetzung durch die Länder, mit der diese von der KEF-Empfehlung um 21 Cent nach untern abgewichen sind. Als Manko der derzeit diskutierten neuen Finanzierungsmodelle bezeichnete Beck, dass dabei immer alle zahlen müssten, unabhängig davon, ob eine Teilnahme am Empfang von Rundfunk erfolgt. Für ihn soll aber ein solches Modell dennoch die Beteiligung des privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereichs vorsehen.

Hinsichtlich des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland gab Beck nähere Auskunft über den Ende Dezember erzielten Kompromiss (siehe Meldung vom 18.12.2006). So sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio lediglich der Rechtsaufsicht der Länder unterstehen, die inhaltliche Ausgestaltung aber den Gremien der Anstalten vorbehalten bleiben. Ferner sollen die kommerziellen Aktivitäten von ARD und ZDF in Tochtergesellschaften ausgelagert werden, um so deren marktkonformes Verhalten besser nachvollziehbar zu machen. Außerdem müssen sie Sportrechte, die die beiden Anstalten nicht nutzen, grundsätzlich zur Sublizenzierung anbieten sowie ihre Programme nicht in reine Sportkanäle umwandeln. Mit einer Einstellung des EU-Beihilfeverfahrens hofft Beck im März 2007, wobei es schon wieder interne Hinweise auf mögliche Verzögerungen gebe. Insgesamt blieben zwei Jahre, um die Vereinbarung umzusetzen.

Mit Blick auf den TK-Review der Europäischen Kommission gab Beck das Ziel vor, die mitgliedstaatlichen Befugnisse im Rahmen der Ausgestaltung der Medienordnung auch im EU-TK-Recht abzusichern, insbesondere aber die Kompetenz zur Kabelbelegung zu verteidigen, diese zudem auf alle Plattformen zu erstrecken und auf Dienste der Telemedien zu erweitern.

Schließlich wiederholte er die bereits im letzten Jahr vorgetragenen Bestrebungen, die bundesweite Zuweisung von Übertragungskapazitäten zu ermöglichen (siehe hierzu Meldung vom 30.10.2006). Dies stehe im Zusammenhang mit der Reform der Medienaufsicht. So sollen staatsvertraglich das Zuweisungsverfahren und die Entscheidungskriterien festgelegt werden. Ferner muss für die bundesweite Frequenzzuweisung, für die Zulassung eines bundesweiten Veranstalters sowie für die Aufsicht über diesen eine zentrale Stelle geschaffen werden, die einheitlich entscheidet. Sie soll an eine Landesmedienanstalt angebunden werden, aber mit Wirkung für alle entscheiden können; als Konsequenz hieraus soll die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten abgeschafft, die bestehenden Kommissionen KEK und KJM aber einbezogen werden. Ein entsprechender einheitlicher Vorschlag soll von der Rundfunkkommission bis Mitte diesen Jahres der Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegt werden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2932:

https://www.urheberrecht.org/news/2932/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.