mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.10.2007; 09:34 Uhr
Sorge über EU-Pläne zur Regulierung von digitalen Rundfunkfrequenzen
WDR-Rundfunkrat fordert Bereichsausnahme für Rundfunk

Zum wiederholten Mal warnt der WDR-Rundfunkrat vor den Überlegungen der Europäischen Kommission anlässlich der Revision des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (TK-Review). Die Kommission verfolge dabei einen rein marktorientierten Ansatz, der zukünftig sowohl den Handel mit Frequenzen zulassen soll als auch keine Unterscheidung mehr vorsieht zwischen kommerziellen und kulturell bedeutsamen Diensten. Dies trage den Belangen des Rundfunks nicht hinreichend Rechnung, berücksichtige nicht das im hinreichenden Maße die durch den EG-Vertrag vorgeschriebene Gebot der Kulturverträglichkeit aller Maßnahmen der Kommission und missachte im Übrigen das Amsterdamer Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, stellte der Rundfunkrat in einer Entschließung vom 18.10.2007 fest. Es müsse daher eine klar definierte Bereichsausnahme für den Rundfunk aufgenommen werden.

Kritisch seien auch die Vorstellung zum Umgang mit den durch die Digitalisierung frei werdenden Übertragungskapazitäten, der so genannten »digitalen Dividende«. Hier sei eine Dreiteilung des bislang ausschließlich vom Rundfunk genutzten UHF-Spektrums vorgesehen, was die bisherige Förderung der Digitalisierung im DVB-T-Bereich konterkariere. Insbesondere werde dies der Bestands-und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gerecht, da diesem danach »definitiv zu wenig Kapazität« zur Verfügung stehen werde. Auch die Gründung einer neuen EU-Behörde im Bereich der Frequenzverwaltung lasse befürchten, dass den Mitgliedstaaten kein nennenswerter Spielraum mehr zur Gestaltung ihrer Medienordnung bleiben werde.

In einer Rede am 18.10.2007 hatte die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding erneut davor gewarnt, bei Frequenz- und Regulierungsfragen am status quo festzuhalten oder auf einfache Lösungen zu verfallen. Sie forderte stattdessen mehr Risikobereitschaft und eine engere europaweite Zusammenarbeit und Harmonisierung, um neue Dienste und damit einen gesamten Wirtschaftszweig zu fördern. Schließlich bekräftigte sie ihre Absicht, ihre Mitteilung zur »Stärkung des Binnenmarkts für das Mobilfernsehen« vom 18.7.2007 in den EU-Rechtsrahmen zu implementieren (zum Inhalt siehe Meldung 23.7.2007). Der Bundesrat hatte diese zuletzt als zu weit reichend bezeichnet. Im Februar hatte die Kommission bereits ihre Mitteilung »Zügigen Zugang zu Frequenzen für drahtlose elektronische Kommunikationsdienste durch mehr Flexibilität« vorgelegt. Die Vorschläge der Europäischen Kommission zum TK-Review sollen im Oktober/November 2007 präsentiert und dann den Europäischen Rat sowie das Europäische Parlament beschäftigen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3188:

https://www.urheberrecht.org/news/3188/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.